Kostenübernahme

Heilpädagogische Leistungen

• Frühförderung für Kinder (0-7 Jahre) durch den Bezirk Oberbayern
   Antragsstellung in Verbindung mit einem kinderärztlichen Attest

• für Schulkinder durch das zuständige Jugendamt
   Antragsstellung in Verbindung mit einem kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten

Kunsttherapie

durch Privatkassen und Zusatzversicherungen von Kunsttherapie beim Heilpraktiker (Psychotherapie).

Einige Krankenkassen bezuschussen bzw. übernehmen die Kosten für Kunsttherapie nach vorherigem Einzelantrag und Verordnung durch den behandelnden Arzt (z.B. die securvita).

Privatzahlung möglich: € 60.- pro Einzelstunde von 50 min.
  € 95.- pro Doppelstunde von 90 min.