Kostenübernahme
Heilpädagogische Leistungen
• Frühförderung für Kinder (0-7 Jahre) durch den Bezirk Oberbayern
Antragsstellung in Verbindung mit einem kinderärztlichen Attest
• für Schulkinder durch das zuständige Jugendamt
Antragsstellung in Verbindung mit einem kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten
Kunsttherapie
durch Privatkassen und Zusatzversicherungen von Kunsttherapie beim Heilpraktiker (Psychotherapie).
Einige Krankenkassen bezuschussen bzw. übernehmen die Kosten für Kunsttherapie nach vorherigem Einzelantrag und Verordnung durch den behandelnden Arzt (z.B. die securvita).
Privatzahlung möglich: | € 80.- pro Einzelstunde von 60 min. |